Im Mittelpunkt der Homöopathischen Medizin steht das Ähnlichkeitsprinzip, „Similia similibus curentur“ = „Ähnliches mit Ähnlichem heilen“, dem das Heilverfahren seinen Namen verdankt (aus dem Griechischen: homoios = ähnlich; pathos = das Leiden). 

Darunter ist folgendes zu verstehen: Die Einnahme eines (z.B. pflanzlichen oder tierischen) Wirkstoffs ruft bei einem gesunden Menschen charakteristische Erscheinungen hervor. Leidet ein Mensch unter einer Krankheit mit Beschwerden, die diesen Erscheinungen ähnlich sind, wird diese Substanz zum passenden homöopathischen Arzneimittel. Es wird für einen kranken Menschen also eine Arznei ausgewählt, die zu den individuellen Beschwerden dieses Menschen am besten passt. 

 Eine Krankheit kann also durch ein homöopathische gewähltes Mittel geheilt werden, welches – bei einem gesunden Menschen angewandt – Krankheitssymptome auslöst, die den Beschwerden des erkrankten Menschen ähnlich sind. Ein vereinfachtes Beispiel zur Verdeutlichung: Beim Zubereiten einer Küchenzwiebel, Alium cepa, z. B. läuft reichlich brennendes Sekret, das Nasenausgang und Oberlippe schnell wund werden lässt. Man beginnt zu niesen, die Augen können tränen – im Freien wird alles besser. Leidet ein Patient an einem Schnupfen, der ähnliche Beschwerden aufweist, wird die Behandlung mit dem homöopathischen Wirkstoff Allium cepa hilfreich sein. Ist die Art des Schnupfens anders, bedarf es einer anderen Arznei.

Das Ähnlichkeitsprinzip bildet die rationale Basis der Homöopathischen Medizin. Es gibt uns die Möglichkeit, auf der Grundlage nachvollziehbarer Kriterien, gemäß dem Ähnlichkeitsprinzip, ein passendes Arzneimittel auszuwählen – vorausgesetzt das Arzneimittel wurde in einer Arzneimittelprüfung genauer untersucht.

Quelle: www.homoeopathie-heute.de